Wann öffnet die Anmeldung zum Bundesjugendlager 2024?

Ab dem 1. März bis zum 15. Mai kannst du deine Jugendgruppe zum Bundesjugenlager 2024 anmelden. Folge dafür einfach diesem Link.

 

Wann ist die Anmeldefrist?

Der 15. Mai 2024.

 

Sind Änderungen oder Ergänzungen während des Anmeldezeitraums möglich?

Ja. Bis zur Anmeldefrist kannst du Mitglieder deiner Ortsjugend an- und abmelden.

 

Sind Änderungen nach der Anmeldefrist möglich?

Nur in dem Umfang der Teilnehmenden. Ihr könnt eine:n Junghelfer:in z. B. gegen eine:n andere:n austauschen. Die bis zur Anmeldefrist gemeldete Teilnehmendenzahl ist bindend.

Wollt ihr weitere Teilnehmende nach der Anmeldefrist anmelden, erheben wir eine Gebühr von 20 € pro Person.

 

 

Wie hoch ist die Teilnahmegebühr?

Der Teilnahmebeitrag beträgt 220,00 € für Junghelfer:innen und Erwachsene, die unter den Betreuungsschlüssel* fallen. Erwachsene, die nicht unter den Betreuungsschlüssel* fallen, zahlen 250,00 €.

*Betreuungsschlüssel: Bis acht Junghelfer:innen zwei Betreuer:innen zum normalen Beitrag. Ab dem:der neunten Junghelfer:in erhöht sich die Anzahl der Betreuenden – je angefangene acht Junghelfer:innen kann dann ein:e weitere:r Betreuer:in zum normalen Beitrag teilnehmen.

 

Ich möchte oder kann nicht am gesamten Bundesjugendlager teilnehmen. Ändert das etwas an meiner Teilnahmegebühr?

Kurzbesucher:in/Tag, Berechnungsgrundlage ist die Anzahl der Nächte:
36,00 € pro Nacht

Tagesgast/Tag (ohne Übernachtung)
36,00 € pro Tag

 

Welche Leistungen sind in der Teilnahmegebühr enthalten?

In der Teilnahmegebühr sind die Leistungen auf dem Zeltplatzgelände enthalten. Das umfasst die Nutzung der Infrastruktur und die tägliche Verpflegung. Darin enthalten sind Frühstück, Mittagessen und Abendessen.

 

Wer zahlt die Teilnahmegebühr?

Nach der Anmeldefrist erhältst du auf Grundlage deiner Anmeldung eine Rechnung. Die Teilnahmegebühren werden gesammelt von jeder Ortsjugend an die Bundesgeschäftsstelle entrichtet.

 

Bis wann muss die Teilnahmegebühr bezahlt werden?

Die Zahlungsfrist findest du auf der Rechnung.

 

Können Junghelfer:innen ihre Teilnahmegebühr direkt an die Bundesgeschäftsstelle überweisen?

Nein. Die Rechnungen werden gesammelt von der Ortsjugend bezahlt.

 

Die Zahlungsfrist ist abgelaufen. Kann ich auch noch vor Ort bezahlen?

Eine Zahlung vor Ort ist nicht möglich.

 

Sind Stornierungen der Teilnahme möglich?

Stornierungen sind nach Anmeldefrist nicht möglich. Wir empfehlen  Ortsjugenden den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

 

Sind Erstattungsanträge der Teilnahmegebühren möglich?

Nein.

 

Ein:e Teilnehmer:in muss das Bundesjugendlager vorzeitig verlassen. Werden ihm:ihr Kosten erstattet?

Das kommt auf den Grund der Abreise an und muss im Einzelfall entschieden werden. Wir empfehlen  Ortsjugenden den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.