Die Benutzung von Solargeneratoren, Solarpanelen und Powerstationen ist gestattet.

Die Nutzung bedarf der Anzeige bei der Veranstaltungsleitung. Die Anzeige erfolgt durch ein Feld im Anmeldetool des Bundesjugendlagers.

Zur Nutzung sind nur Anlagen und Geräte zugelassen, die über eine CE-Kennzeichnung verfügen und den Bestimmungen der VDE entsprechen. Eine Konformitätserklärung des Herstellers muss mitgeführt und auf Verlangen den beauftragten Personen der Veranstaltungsleitung vorgezeigt werden.

Eigenbauten sind nicht zugelassen.

 

  • Die Anlagen müssen gemäß den Bestimmungen des Herstellers betrieben werden.
  • Pro Parzelle darf maximal eine Speicherkapazität von 1.500 Wh vorgehalten und betrieben werden. Sofern Jugendgruppen mehrere Parzellen in einem Block zugewiesen bekommen haben und diese Parzellen zusammenliegen, kann die Speicherkapazität kumuliert werden.
  • Aus Brandschutzgründen dürfen die Energiespeicher nicht in Schlafzelten betrieben werden. Dies ist eine vorbeugende Maßnahme für den Fall eines Brandes der technischen Anlage, um vor den dabei entstehenden Brandgasen zu schützen.
  • Die Energiespeicher müssen in einem Abstand von 1,5 Metern zu den Zelten wettergeschützt aufgestellt werden. Seitens der Veranstaltungsleitung wird empfohlen, die Energiespeicher innerhalb einer abgeplanten Gitterbox zu betreiben. Die Lagerstätte ist gemäß den Vorgaben der Veranstaltungsleitung zu kennzeichnen.
  • Die Solarpaneele sollen nach Möglichkeit auf den von der Veranstaltungsleitung bereitgestellten Bauzäunen montiert werden.

Die Veranstaltungsleitung behält sich vor, weitere Auflagen oder Änderungen zu erlassen, sofern diese von den Genehmigungsbehörden, dem Sicherheits- und Gesundheitsschutz oder anderen weisungsbefugten Stellen gefordert werden. Von den Vorgaben zu Energiespeichern ausgenommen sind kleine Geräte wie beispielsweise Akkulampen, handelsübliche Powerbanks zum Laden von Mobiltelefonen, Musikboxen und Medizinprodukte.